Dienstag, 7. Juni 2011

Baugrundgutachten

Wer sein Häusle baut, schaut üblicherweise vor allem auf die Lage des Grundstücks und die Zeichnungen des Architekten oder Bauunternehmers. Viel weniger Aufmerksamkeit wird erstaunlicherweise dem Bauvertrag oder dem Baugrund gewidmet. Dabei können sich im Bauvertrag und im Baugrund kostenträchtige Probleme verstecken.

Der Baugrund muss so geschaffen sein, dass er das Häusle tragen kann, ohne dass es zu Schäden an Dach und Fach kommt. Der Baugrund muss außerdem so beschaffen sein, dass es zu keinen gesundheitlichen Schäden kommt. Ob der Baugrund so beschaffen ist, sieht man ihm leider in den seltensten Fällen an. Es ist also geboten, vorzusorgen.

Informationen können auf die unterschiedlichste Art und Weise erlangt werden. Das Altlastenkataster der zuständigen Abfallbehörde, die früheren Bauleitpläne der Kommune, es gibt eine Vielzahl von Behörden, die Informationen beisteuern können. Und es gibt natürlich auch die Möglichkeit, ein Baugrundgutachten anfertigen zu lassen.

Was tun, wenn die Informationen zum Grundstück noch nicht vorliegen, der Eigentümer aber unbedingt schnell verkaufen will? Dann ist es am sichersten, die erforderliche Bodenqualität im Vertrag festzuschreiben. Stellt sich dann später heraus, dass das Grundstück nicht oder nur nach teuren Sanierungsmaßnahmen als Baugrundstück geeignet ist, kann man sich von dem Vertrag lösen oder andere Rechte geltend machen.

Sollte der Eigentümer eine solche Vertragsklausel nicht unterschreiben wollen, sollte man es sich genau überlegen, ob man das Grundstück kauft. Ein gesundes Misstrauen ist in einem solchen Falle zu empfehlen. Schließlich geht es um Ihre finanziellen Interessen!